Arbeit in den Ausschüssen
In einigen Ausschüssen werden in regelmäßigen Abständen Informationen an unsere Bürger zusammengestellt, die an dieser Stelle gesammelt werden.
Aus dem Wegeausschuss - Fußgängerüberwege
Fußgängerüberwege (FGÜ)
Fußgängerüberwege (FGÜ) kennen wir in Klein Nordende als Zebrastreifen (bei Virage und am Milchweg) und als Fußgängerfurt mit Ampel (beim Voßbarg).
FGÜ sollen dem Fußgänger bei Straßen mit hohen Verkehrsaufkommen das sichere Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Das richtige Verhalten ist in § 26 StVO beschrieben:
„An FGÜ haben Fahrzeuge den zu Fuß Gehenden, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.“ Verstöße und somit gefährliche Situation sind jedoch auch bei uns täglich zu beobachten.
Vorrang an Fußgängerüberwegen haben also nur Fußgänger (und Rollstuhlfahrer). Das Überqueren auf dem Rad ist zwar nicht verboten, Radfahrer haben dann aber keinen Vorrang! Also besser absteigen, ein deutliches Zeichen zu geben kann nicht schaden und dann das Rad schieben, höchstens mit dem Rad „rollern“.
Ausdrücklich verboten ist zudem das Überholen an FGÜ. Leider aber auch immer wieder zu beobachten. Während der „einfache“ Verstoß ohne Gefährdung oder gar Unfall mit 80 € Bußgeld und 1 Punkt geahndet wird, können grob verkehrswidrige und rücksichtslose Gefährdungen sogar als Straßenverkehrsgefährdung verfolgt werden und die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben; also genau wie bei der Trunkenheit im Verkehr.
Es ist leider wie immer und überall. Würden sich alle an die Regeln halten, hätten wir keine Probleme. Klappt aber nicht und daher stehen wir bereits seit März 2019 mit dem Amt Elmshorn Land, der Stadt Elmshorn und dem Kreis Pinneberg im intensiven Gespräch, insbesondere den Abschnitt der Dorfstraße und des FGÜ zwischen Ortseingang Elmshorn und Töverhuus zu verbessern. Der im Juli in der Gemeindevertretung beschlossene Antrag sieht insgesamt zehn Einzelmaßnahmen vor, u.a. auch Fahrradschutzstreifen bis heran an den Radweg in der Straße Lieth und in die andere Richtung - wo wir ja aus Elmshorn heraus einen kurzen traditionellen Radweg haben - ab der Einmündung Schulstraße bis zur Kurve. Dann wäre auch gleichzeitig das zunehmende Parken auf dieser Straßenseite verboten.
Mehrfach schon haben wir nach dem Sachstand gefragt, denn bei unseren eigenen und zuletzt i.R. der Onlineabfrage des Kreises Pinneberg wurde genau dieser Bereich mehrfach als besonders konfliktreich benannt. Nun hoffen wir, vielleicht in 2020 rechtlich in die Lage versetzt zu werden, diesen Bereich entschärfen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr.
Für den Wegeausschuss
Jens Jacobsen