Schiedsamt

Ein Motto - ein Ziel: Schlichten statt richten!

Aus Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen zwischen Nachbarn, unter Freunden oder Bekannten oder zwischen geschäftlichen Partnern kann sich ein unheilvoller Streit entwickeln, da ist der Gang zum Rechtsanwalt und dann zum Gericht oft die unausweichliche Folge. Dieser Weg ist verbunden mit erheblichen Kosten, Zeitaufwand und oftmals auch sehr nervenaufreibend. Dazu hat ein „erstrittenes" Urteil nicht immer den Erfolg und fördert bestimmt nicht den Rechtsfrieden. Es geht aber auch anders!

Auch in unserem Dorf gibt es das Schiedsamt - zuständig für außergerichtliche Schlichtungsverfahren mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen sich streitenden Parteien oder Personen zu erreichen!

Die Vorteile dabei sind:

  • Die vorgerichtliche Schlichtung arbeitet unparteiisch durch ehrenamtlich tätige Schiedspersonen.
  • Ein erzielter Vergleich ist von gleicher Rechtsqualität wie ein vor Gericht geschlossener Vergleich und kann den Parteien einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen. Das bedeutet große Rechtssicherheit in Zivil- als auch in Strafsachen.
  • Eine Schlichtung durch Schiedsfrauen und/oder -Männer ist kostengünstig, es fallen nur geringe Kosten an.
  • Die Schiedsleute unterliegen der Aufsicht durch die Amtsgerichte, werden laufend geschult und sind ganz in Ihrer Nähe.
  • Und wenn es trotz aller Bemühungen zu keinem Vergleich kommt, ist das Schiedsamt die außergerichtliche Schlichtungsstelle, die Ihnen eine amtliche Bescheinigung einer Erfolglosigkeit zur Vorlage bei Gericht ausstellen kann, falls Sie doch Klage erheben wollen.

Das können Sie erwarten:

  • Nur die jeweiligen Parteien sitzen mit der Schiedsfrau/dem Schiedsmann am Tisch und können die Probleme in ruhiger Atmosphäre klären.
  • Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, unparteiisch zu sein.
  • Wir helfen Ihnen einen Vergleich zu finden, einfach zwischen den Parteien zu vermitteln; wir können also schlichten, aber nicht richten!
  • Die Erfolgsquote bei Schlichtungen liegt weit über 50 %, führt also zu einer relativ höheren Zufriedenheit als nach einem gerichtlichen Beschluß. Bei uns gibt es eben keine „Sieger" oder „Besiegten"!

Das sind die Zuständigkeiten:
Das Schiedsamt ist die obligatorische Schlichtungsstelle

  • In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, z. B. Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld bzw. über alle Ansprüche, die sonst in Geldeswert ausgedrückt werden können und dabei die Summe von € 750,- nicht übersteigen.
  • Über nichtvermögensrechtliche Ansprüche, wie z. B. Widerruf einer unzutreffenden Behauptung, Unterlassung von unzulässigen Äußerungen, Unterlassung der Zuführung unwägbarer Stoffe usw. nach § 906 des BGB.
  • Über Ansprüche aus dem Nachbarrecht auf Grundlage des Nachbarrechtsgesetzes sowie des BGB in den §§ 910 ff, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines Gewerbebetriebes handelt.
  • In Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
  • Das Schiedsamt ist Vergleichsbehörde nach § 380 Abs. l der Strafprozessordnung bei bestimmten Privatklagedelikten des Strafgesetzbuches.
    Hierzu gehören Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Die Strafprozessordnung schreibt in diesen Fällen zwingend vor, dass die Erhebung der Klage vor Gericht erst dann zulässig ist, nach dem ein Sühneversuch erfolglos versucht worden ist.

    Ein im Rahmen einer strafrechtlichen Schlichtung geschlossener Vergleich hat dabei die Wirkung, dass die antragstellende Partei auf ihr Recht verzichtet, Privatklage vor Gericht zu erheben.

Das wollen wir erreichen:

  • Ein Schlichtungsversuch ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit, spart dadurch Zeit und Nerven.
  • Ein Schlichtungsversuch ist immer kostengünstiger als die Inanspruchnahme jeder anderen möglichen Gütestelle oder eines Rechtsanwaltes oder anwaltlicher Gütestelle oder letztendlich der Gang zum Gericht.
  • Ein Schlichtungsversuch führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden eher von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt" oder „verliert".
  • Eine Schlichtung führt letztendlich zu einer spürbaren Entlastung der Justiz und damit der Gerichte.


Natürlich gibt es Einschränkungen in der Tätigkeit des Schiedsamtes, aber sollten Sie als Bürgerin oder Bürger unseres Dorfes zu einem Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung oder dem Landesschlichtungsgesetz oder ganz einfach Fragen zur Beilegung von „Bagatellestreitigkeiten" haben, sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da, das Schiedsamt in Schleswig-Holstein gibt es seit 125 Jahren!

Kontakt: schiedsamt@klein-nordende.de oder Telefon 0176 42859928