Meine Oma hat noch die Straße gefegt …
Die Straße fegt heute kaum noch jemand. Aber wer weiß denn überhaupt, wozu Anwohner heute noch verpflichtet sind? Insbesondere wenn Schnee fällt, ist es wichtig, zu wissen, was jeder Grundstückseigentümer machen muss, damit niemand zu Schaden kommt.
Was muss ich denn alles reinigen?
Die Gemeinde hat die Reinigungspflicht für die Gehwege und die Fahrbahn den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen. Also auch, wenn sich vor meinem Haus kein Gehweg befindet, wie es z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen der Fall ist, muss eine sogenannte Gehbahn in 1,20 m Breite gereinigt werden. Auch ein Grünstreifen, der ein Grundstück von der Straße oder dem Gehweg trennt, muss von Müll befreit werden. Aber gärtnern brauchen Sie auf dem Grünstreifen nicht.
Also auch nicht das Unkraut jäten, das zwischen den Gehwegplatten oder in der Straße wächst?
Leider doch, wenn dadurch die Benutzung des Gehwegs oder der Straße eingeschränkt wird oder die Wege und Straßen dadurch geschädigt werden.
Wieso Straße? Reicht es nicht, die Gehwege zu reinigen?
Die Straße müssen Sie reinigen, wenn sie im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführt wird. Wenn Ihr Nachbar gegenüber ebenfalls die Straße reinigen muss, brauchen Sie die Straße nur bis zur Mitte der Fahrbahn sauber zu halten.
Also doch wie bei Oma jeden Samstag die Straße fegen?
Nein, es reicht, wenn Sie die Straße einmal im Monat oder bei Bedarf reinigen. Das heißt, wenn z.B. Laub die Verkehrssicherheit gefährdet, müssen Sie das Laub regelmäßig entfernen. Insbesondere Rinnsteine und Kanaleinläufe müssen freigehalten werden, damit Regen oder auftauender Schnee ablaufen kann.
Aber wohin damit? Meine Mülltonne ist immer voll!
Für die Entsorgung des Mülls, der Wildkräuter oder des Laubs müssen Sie selbst sorgen. Zur Not gibt es dafür amtlich zugelassene Restmüll- oder Gartenabfallsäcke bei REWE in Klein Nordende.
Muss ich wirklich die Silvesterknaller meiner Nachbarn vor meinem Haus entfernen oder auch Hundekot, den Hundebesitzer nicht mitgenommen haben?
Wenn jemand die Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, ist derjenige auch dafür zuständig, sie wieder zu reinigen. Die Silvesterknaller müssen die Nachbarn am Neujahr selbst wieder einsammeln. Hundebesitzer sind ebenfalls verpflichtet, den Kot ihrer Hunde einzusammeln. Wird das nicht getan, kann die Gemeinde die Straßen und Wege auf Kosten des Verursachers reinigen lassen. Allerdings entlastet Sie das nicht von Ihrer Reinigungspflicht.
Und wenn es schneit? Gilt das gleiche auch für den Winterdienst?
Dann müssen Sie die an Ihr Grundstück grenzenden Gehwege oder Gehbahnen in einer Breite von 1,20 m vom Schnee befreien. Auch Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel, die an Ihr Grundstück grenzen, müssen geräumt werden. Damit die Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können, müssen Sie im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen auch dafür sorgen, dass der Schnee auf der Straße in einer Breite von 1,20 m geräumt wird.
Festgefahrenen Schnee bekommt man doch gar nicht geräumt.
Deshalb müssen Sie die Wege mit abstumpfenden Mitteln abstreuen. Das gilt auch für die geräumten Gehwege und Gehbahnen. Aber bitte kein Salz oder andere auftauende Mittel verwenden! Streusalz schädigt die Pflanzen, den Boden und das Grundwasser. Es entzieht den Bäumen und Pflanzen die notwendige Flüssigkeit.
Diese Mittel dürfen nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr haben, wie bei Eisregen oder auch auf steilem Gefälle. Unter Bäumen und begrünten Flächen darf auf keinen Fall Salz gestreut werden!
Ich arbeite tagsüber. Reicht es, wenn ich abends die Gehwege räume?
Leider nein. Sie müssen den Schnee räumen, sobald der Schneefall aufgehört hat. Wenn es nach 20:00 Uhr noch schneit, reicht es allerdings, den Schnee erst am nächsten Morgen um 7:00 Uhr zu räumen. Am Wochenende haben sie bis 9:00 Uhr dafür Zeit. Wenn Sie nicht zuhause sind, müssen Sie jemand mit dem Schnee räumen beauftragen.
Und wohin mit dem Schnee? Dafür gibt ja keine amtlichen Säcke 😉.
Der Schnee muss auf dem Gehweg zur Grundstücksgrenze gelagert werden, so dass immer noch 1,20 m Breite für die Fußgänger und Radfahrer zur Verfügung stehen. Wo dies nicht möglich ist, muss der Schnee auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.
Es gibt so viele Grundstückseigentümer, die sich gar nicht um saubere Wege und Straßen kümmern. Warum sollte ich das tun?
Wenn Sie Ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße bis zu 500 € rechnen. Das Gleiche gilt, wenn Sie Streusalz verwenden oder anderweitig gegen die Straßenreinigungssatzung verstoßen.
Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie privatrechtlich haften und im Schadenfall Schadenersatz zahlen müssen. Gute Gründe, sich um die Gehwege und Straßen vor Ihrem Haus zu kümmern!